Idee schützen lassen – bevor du sie pitchst
Eine bloße Idee kannst du nicht schützen lassen: Das Urheberrecht erfasst, wie du sie ausdrückst, nicht die Idee selbst – jeder darf dasselbe Konzept unabhängig entwickeln. Schützen kannst du alles drumherum: den schriftlichen Plan, das Pitch-Deck und den Code (Urheberrecht, ab Entstehung), eine Erfindung (Patent, angemeldet vor jeder öffentlichen Offenbarung), das Aussehen eines Produkts (eingetragenes Design), den Namen (Marke) und die vertraulichen Details (Geschäftsgeheimnis, abgesichert durch ein NDA). Kläre vor dem Pitch, was davon zutrifft, teile nur, was dein Gegenüber braucht, und behalte einen datierten Beleg dessen, was du wann gezeigt hast.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung für einen konkreten Streitfall.
Was schützbar ist – und was nicht
| Was du hast | Wie es geschützt wird | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|
| Ein Konzept („eine App, die X macht“) | Für sich allein nicht | Vertraulich halten und schnell sein |
| Businessplan, Pitch-Deck, Code, Entwürfe, Texte | Urheberrecht, automatisch | Erfasst die konkrete Gestaltung, nicht die Idee dahinter |
| Eine technische Erfindung | Patent oder Gebrauchsmuster (DPMA, EPA) | Muss neu sein: Eine öffentliche Offenbarung vor der Anmeldung kann den Schutz zerstören |
| Das Aussehen eines Produkts | Eingetragenes Design; in der EU auch kurzer Schutz ohne Eintragung | Die EU gewährt 12 Monate Neuheitsschonfrist nach eigener Offenbarung |
| Name oder Logo | Marke | Entsteht im Regelfall erst mit der Eintragung |
| Rezepturen, Verfahren, Daten, Know-how | Geschäftsgeheimnis (GeschGehG) | Nur solange du angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen triffst: NDAs, Zugriffsbeschränkungen |
„Gibt es eine Urkunde für meine Erfindung?“
Nicht so, wie viele hoffen. Erfindungen schützt ein Patent, und das bekommt, wer zuerst anmeldet – nicht, wer zuerst daran gedacht hat. Kein Zertifikat, Zeitstempel oder Notartermin ersetzt eine Patentanmeldung. Was ein datierter Beleg für Erfinder trotzdem leisten kann: zeigen, was du wann hattest, im Streit mit Mitgründern, früheren Arbeitgebern oder Herstellern; ein Vorbenutzungsrecht nach § 12 PatG stützen; und helfen zu zeigen, dass ein Geschäftsgeheimnis deins war, bevor es jemand anders nutzte. Wenn deine Idee patentierbar sein könnte, sprich mit einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt, bevor du sie jemandem ohne NDA zeigst.
Vor dem Pitch: eine Checkliste
- Schreib sie richtig auf. Ein bis zwei Seiten: Problem, deine Lösung, wie sie funktioniert und was sie unterscheidet. Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt und ist das, was du datierst.
- Prüfe, ob es eine Erfindung ist. Wenn ja: vor jeder öffentlichen Offenbarung anmelden oder beraten lassen – auch vor Demo Days, Posts und Crowdfunding-Seiten.
- Nutze ein NDA mit Partnern, Entwicklern und Herstellern. Die meisten Investoren unterschreiben keins; ihnen zeigst du das Was und Warum, nicht das Wie.
- Pitch in Stufen. Das erste Treffen braucht Problem, Markt und Traktion, nicht Quellcode oder Rezeptur.
- Versieh jede geteilte Fassung mit einem Zeitstempel. Deck oder Beschreibung als PDF exportieren und vor dem Versand stempeln – so kannst du zeigen, was genau jeder Empfänger gesehen hat.
- Protokolliere jeden Pitch. Datum, Person, Unternehmen, was du gezeigt hast, und eine Nachfass-Mail mit Zusammenfassung.
- Regle mit Mitgründern schriftlich, wem Idee, Code und Marke gehören. Die meisten Ideenstreitigkeiten sind Gründerstreitigkeiten.
Was ein StampR-Zertifikat hinzufügt
Ein StampR-Zertifikat verknüpft den SHA-256-Fingerabdruck deines Dokuments, Decks oder deiner Prototyp-Dateien mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel von BORICA B-Trust und deiner Erklärung, dass du der Urheber bist. Nach Art. 41 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung gelten Datum und Unversehrtheit in allen EU-Mitgliedstaaten als richtig. Das Dokument verlässt deinen Rechner nicht: Nur der Fingerabdruck wird übertragen, eine vertrauliche Idee bleibt vertraulich. Baut später jemand, dem du gepitcht hast, auf deinen Unterlagen auf, kannst du auf der Prüfseite zeigen, was wann existierte.
Was es nicht tut
- Es schützt nicht die bloße Idee. Das kann nichts.
- Es ist kein Patent und gibt keine Priorität. Dafür meldest du beim Patentamt an.
- Es ist keine Marke und kein eingetragenes Design.
- Es ersetzt kein NDA. Es datiert, was du geteilt hast; das NDA regelt, was die andere Seite damit tun darf.
- Es begründet oder registriert keine Rechte.
Der größere Zusammenhang: Urheberrechtsschutz – wie das Recht entsteht und wie es sich von Patent und Marke unterscheidet.
Weiterlesen
- Was eine Urhebererklärung ist – was sie zeigt und was nicht.
- Urheberschaftszertifikat – was darauf steht und wie andere es prüfen.
- Alle Möglichkeiten, Urheberschaft zu dokumentieren, im Vergleich.
Häufige Fragen
Kann man eine Idee urheberrechtlich schützen?
Nein. Das Urheberrecht schützt die konkrete Gestaltung – deinen schriftlichen Plan, Code oder Entwurf –, nicht die Idee. Andere dürfen dieselbe Idee unabhängig entwickeln.
Wie schütze ich meine Idee, bevor ich sie Investoren zeige?
Aufschreiben, vor jeder öffentlichen Offenbarung die Patentfähigkeit prüfen, in Stufen teilen, jede verschickte Fassung datieren und jedes Treffen protokollieren. Die meisten Investoren unterschreiben kein NDA, also hebe das Wie für später auf.
Schützt ein Zeitstempel meine Erfindung?
Nein. Erfindungen schützt ein Patent, und das erhält, wer zuerst anmeldet. Ein Zeitstempel zeigt, was du wann hattest – das hilft im Streit mit Partnern oder für ein Vorbenutzungsrecht, ist aber kein Patent.
Reicht ein NDA?
Es ist ein Vertrag mit einer Partei. Es hilft gegen sie, nicht gegen andere, und du musst trotzdem zeigen, was du offengelegt hast – dafür ist ein datierter Beleg der geteilten Unterlagen da.
Wird mein Dokument hochgeladen?
Nein. Der Fingerabdruck wird in deinem Browser berechnet und nur er wird übertragen – außer du entscheidest dich, eine Kopie zu speichern.
Quellen
- § 12 PatG – Vorbenutzungsrecht.
- § 2 GeschGehG – Geschäftsgeheimnis und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen.
- Europäisches Patentübereinkommen, Art. 54 – Neuheit und Offenbarung.
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Art. 41 – Rechtswirkung qualifizierter Zeitstempel.
Quellen geprüft am 05.11.2026.
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